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AGB

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). 

 

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshophttp://www.traegertal.de .
 

AGB

Gültig ab: 01.01.2024

  1. Der Veranstaltungsvertrag zwischen der Trägertal GmbH und dem Ticketkäufer wird mit der Aushändigung der Eintrittskarte an den Ticketkäufer geschlossen. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte akzeptiert der Ticketkäufer die allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätigt, die Eintrittskarte ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Ticket nur für eine Person gültig.

  2.  Eine Ticketrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer vollständigen Absage durch den Veranstalter – nicht möglich.

  3. Die Veranstaltung beginnt am 14.06.2024 von 15:00 - 01:00 Uhr und endet am 15.06.24(beginn 14:00 Uhr) um 02:00 Uhr.

  4. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Weitergabe und Weiterverkauf von Gästelistentickets sind grundsätzlich nicht gestattet. Bei privatem Weiterverkauf bzw. privater Weitergabe eines Tickets tritt der Dritte bei Erhalt der Eintrittskarte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten in den Veranstaltungsvertrag ein. Bei einem etwaigen Weiterverkauf eines erworbenen Tickets darf der Verkaufspreis den Nennwert des Tickets zzgl. Versandkosten und Gebühren nicht übersteigen. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.

  5. Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung.

  6. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände erfolgt grundsätzlich nur mit einem Veranstaltungsbändchen. Dieses erhält der Veranstaltungsbesucher im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte am Eingang. Nur das ordnungsgemäß verschlossene, am Körper (Arm oder Fuß) getragenem Veranstaltungsbändchen berechtigt während des Veranstaltungszeitraums zum Betreten des Veranstaltungsgeländes. Das Veranstaltungsbändchen darf nicht weitergegeben und/oder manipuliert werden. Dies führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. 

  7. Die Trägertal GmbH behält sich das Recht vor, dem Veranstaltungsbesucher aus wichtigem Grund den Einlass zum Veranstaltungsgelände zu verwehren. In diesem Falle hat der Veranstaltungsbesucher nur das Recht auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Trägertal GmbH handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

  8. Die Rückerstattung des Kartennennwerts beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist ausgeschlossen.

  9. Bei einer Absage der Veranstaltung vor deren Beginn hat der Festivalbesucher lediglich Anspruch auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung kann ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, durch die nach sorgfältiger Abwägung keine Gefahr für Körper und Gesundheit der Veranstaltungsbesucher und Beteiligten besteht. Sollte durch die Witterungsumstände oder sonstige Umstände eine Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. Im Falle des Abbruchs der Veranstaltung aufgrund der Witterung oder sonstiger Umstände wie höhere Gewalt, Verfügungen von hoher Hand sowie die Gefährdung von Veranstaltungsbesuchern durch das Verhalten anderer oder die drohende Eskalation durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, Die Trägertal GmbH hat den Abbruch grob fahrlässig oder mit Vorsatz zu verantworten.

  10. Die Trägertal GmbH behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu einzelnen Bereichen des Veranstaltungsgeländes zu beschränken. Hieraus ergibt sich kein Schadensersatzanspruch.

  11. Die Trägertal GmbH behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Ebenso behält sie sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch Trägertal / Felix Fuchs so früh wie möglich bekannt gegeben. Änderungen während der Veranstaltung werden durch Veröffentlichung auf der Instagram-Seite @traegertal bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Veranstaltungsbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden.

  12. Die Mitnahme von Gegenständen wie Waffen aller Art, Fackeln, Pyrotechnik oder sonstige gefährliche Gegenstände, wie z.B. auch Glasflaschen (aufgrund der Schnittgefahr durch Scherben) auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.

  13. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, vor Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Leibesvisitation und Taschenkontrolle vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Ticketkauf damit einverstanden.

  14. Die Mitnahme von Bild- und Tonaufnahmegeräten zu kommerziellen Zwecken auf das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Trägertal GmbH kann Veranstaltungsbesuchern, die solche Geräte mitführen, den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern oder derartige Geräte bis zum Verlassen des Veranstaltungsgeländes einziehen. Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen, außer für ausschließlich private Nutzung, sind grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

  15. Die Trägertal GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen üben auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Veranstaltungsbesucher, die sich wiederholt nicht an die Veranstaltungsordnung und/oder an die Anweisungen des Sicherheitspersonals oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von der Trägertal GmbH halten, können vom Veranstaltungsgelände und von den Campingflächen verwiesen werden. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften kann ebenfalls ein Verweis vom Veranstaltungsgelände und von den Campingflächen erfolgen. Es steht der Trägertal GmbH  frei, bei groben Verstößen gegen die Veranstaltungsordnung und/oder gesetzliche Vorschriften einen dauerhaften Platzverweis zu erteilen. Im Falle des schuldhaften Verweises vom Veranstaltungsgelände sind die Rückvergütung des Eintrittspreises und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit Die Trägertal GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

  16. Das Verteilen von Werbematerial sowie das Anbringen von Plakaten oder Stickern ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht gestattet und kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

  17. Alle Veranstaltungsbesucher haften für durch ihr Verhalten entstandene Schäden.

  18. Im Rahmen der Veranstaltung kann es zu erhöhten Lärmpegeln kommen. Die Trägertal GmbH trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden der Veranstaltungsbesucher zu vermeiden. Dennoch wird den Veranstaltungsbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden der Einsatz von Gehörschutz empfohlen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung von der Trägertal GmbH für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn die Trägertal GmbH handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

  19. Bei der Veranstaltung kann es zum Einsatz von Stroboskopeffekten und anderen Lichtquellen kommen, die dazu geeignet sind unter Umständen epileptische Anfälle auszulösen. Epileptiker oder epilepsiegefährdete Personen sollten sich von Bereichen, in denen diese Lichtquellen eingesetzt werden, fernhalten. Das Betreten dieser Bereiche erfolgt auf eigene Gefahr.

  20. Die Trägertal GmbH haftet nicht für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände.

  21. Sämtliche gewerbsmäßige Handlungen auf dem Veranstaltungsgelände sowie auf den Campingflächen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Trägertal GmbH .

  22. Das Überschreiten von Absperrungen auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

  23. Jugendschutz: Auf dem Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren haben keinen Zutritt zur Open-Air-Veranstaltung. Nur die Begleitung eines Erziehungsberechtigten berechtigt zum Eintritt unter 18 Jahren.

  24. Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgeführt werden.

  25. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Veranstaltungsbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Bild- und Tonaufnahmen, die von der Trägertal GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein.

  26. Der Veranstalter hält keine Garderobe oder sonstige Aufbewahrungsmöglichkeiten vor.

  27. Schadensersatzansprüche gegenüber der Trägertal GmbH  aufgrund von Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund der Verletzung des Körpers, Lebens und der Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der Trägertal GmbH oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt ist. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

  28. Der Campingplatz des TV Passau (Bootshaus Halser Str. 34 94032 Passau) wird rund um die Uhr Videoüberwacht. Mutwilliger / bewusster Vandalismus / das Zerstören von Eigentum des Campingplatzes wird verfolgt und zur Rechenschaft gezogen.  

  29. Sollte eine Klausel unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die ungültige Klausel ist als dann so zu ergänzen oder umzudeuten, dass der mit der ungültigen Klausel beabsichtigte Zweck erreicht wird. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

  30. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  31. Soweit gesetzlich zulässig wird als Gerichtsstand München vereinbart.

(2) IM FALLE DES VERTRAGSSCHLUSSES KOMMT DER VERTRAGT MIT 

Traegertal GmbH

Auenstraße 78

D- 80469 München

Vertreten durch:
Felix Fuchs


ZUSTANDE
 

 

§6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher bei Kauf von Merchandising Artikeln:

 

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können: 

 

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

Traegertal GmbH

Auenstraße 78D- 80469 München

Vertreten durch:
Felix Fuchs


E-Mail info@traegertal.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Widerrufsfolgen 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Ende der Widerrufsbelehrung 

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§7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. 
 

§8 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

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